Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt
für die unter https://www.stmas-haertefallhilfe.bayern veröffentlichte
Website des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU)
2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang
mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich
zu machen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.06.2023 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich
aus der BayEGovV in Verbindung mit § 3 Absätze 1 bis 4 der BITV 2.0.
Die Prüfung der Seiten wurde von der Prüfagentur
TWIN CUBES GmbH am 15.06.2023 durchgeführt. Diese Webseite ist nur teilweise
mit der BayEGovV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Tastaturbedienung
- Einige interaktive Elemente können noch nicht mit der
Tastatur bedient werden. Zudem weicht an einigen Stellen das Erwartete
Bedienschema ab, so dass beispielsweise die Pfeiltasten anstelle der TAB-Taste
zur Navigation verwendet werden müssen.
- Einige Tabellen bieten Funktionen zum Ordnen von Inhalten
an. Diese Funktionen können noch nicht mit der Tastatur verwendet werden.
- Das Hauptmenü bleibt bei Tastaturnutzung eingeblendet, wenn
durch die Hauptinhalte navigiert wird, wodurch ggf. einige Inhalte visuell
verdeckt sein könnten.
- Alternativtexte
- Einige Schaltflächen haben keinen oder keinen korrekten
Alternativtext. Dies führt bei Screenreader Nutzern zu falschen oder keinen
Ausgaben.
- Gliederung von Inhalten
- Textabsätze sind teilweise nicht ausreichend als solche
gekennzeichnet oder es sind leere Textabsätze vorhanden. Dies kann bei
Screenreader Nutzern zu eingeschränktem Verständnis der Inhalte führen.
- Die Überschriften sind nicht immer klar strukturiert, was
die Navigation von Screenreader-Nutzern erschwert.
- Listen sind teilweise nicht als Listenelemente
ausgezeichnet oder falsch ausgezeichnet.
Dies kann bei Screenreader Nutzern zu eingeschränktem Verständnis der Inhalte sowie zu Problemen bei der Navigation
durch die Inhalte führen.
- Formularelemente
- Beschriftungen von Formularelementen, wie z.B. Checkboxen,
sind nicht mit den Formularelementen verknüpft. Screenreader Nutzer bekommen
hier eine Beschriftung der jeweiligen Formularelemente ausgegeben.
- Darstellung
- In vertikaler Ausrichtung des Bildschirms verdeckt das
Hauptmenü große Teile Inhalte.
- Bei 200% Vergrößerung des Textes gibt es Probleme mit der
Darstellung. Inhalte werden teilweise abgeschnitten oder horizontales Scrollen
wird notwendig.
- Bei allgemeiner Vergrößerung der Inhalte über die
Browserfunktion kommt es zu Darstellungsfehlern. An einigen Stellen
verschwinden Inhalte oder sie überlagern sich.
- Sprache
- Einige wenige Inhalte sind in
englischer Sprache vorhanden.
- Kompatibilität
- Auf den Seiten gibt es verschachtelte Bedienelemente und
doppelte IDs. Dies kann zu Bedienfehlern führen.
- Die Rolle der jeweiligen Elemente ist für Screenreader-Nutzer
nicht immer klar definiert.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Basierend auf den Ergebnissen der
Überprüfung haben wir bereits begonnen, gezielte Anpassungen vorzunehmen, um
die Zugänglichkeit stetig zu verbessern.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder
Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback
sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie bitte unsere verantwortliche
Kontaktperson an:
Ansprechperson:
Leonore Pencz
Referat A1
Organisationsmanagement, E-Government, IKT-Strategie, IT-Sicherheit
Winzererstr. 9
80797 München
Tel.: (089) 1261 01
E-Mail: Referat-A1@stmas.bayern.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten
Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich
direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter
Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der
fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie
die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung
der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag online stellen:
Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html